JHV Fischereiv. 2018
Fischerei und Tierschutz
Mitgliederzahl gleichgeblieben
Am 23.03. fand die Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus statt. Nach einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder dankte der Vorsitzende der Gemeinde Sünching, vertreten durch Herrn Josef Blüml, für das Erlassen des Pachtpreises und die gute Zusammenarbeit.
Wie dem Kassenbericht, vorgetragen durch Kassier Johann Schindler, zu entnehmen war, steht der Verein finanziell gut da.
Ruhig verlief das Jahr 2017. Wegen zweier Todesfälle und zweier Neuaufnahmen blieb die Mitgliederzahl mit 56 konstant. Der Vorsitzende dankte den Teilnehmern an der jährlichen Säuberungsaktion, die der Landkreis am 08.04. angesetzt hatte. Federführend waren dabei Michael Lück und Karl Spitzer. Gesetzt wurden am 22.04. 100 kg Forellen und am 10.05. ebenfalls 100 kg Karpfen. Die Bachforellen waren relativ klein und teilweise nicht reinrassig, während die versprochenen Nasen nicht geliefert wurden.
Am Hegefischen vom 18.06. nahmen so wenige Fischer wie noch nie teil. Trotzdem wurde das höchste Fanggewicht in diesem Jahrhundert erzielt, bedingt durch optimales Wetter: Laber leicht trüb, 24 Grad und Sonnenschein. Für heuer ist der übliche Besatz an Forellen und Karpfen sowie von Barben geplant. Die Forellen werden von einem neuen Anbieter bezogen, der auch den Fischereiverein Sünching beliefert.
Zu einem vollen Erfolg wurde das Fischerfest am letzten Julisonntag, da mittags bereits alle Fischer verkauft waren.
Die Auswertung der Fangergebnisse erbrachte eine Wiederfangquote von 22 % bei Karpfen und nur 13% bei Forellen. Das ist auch darauf zurückzuführen, weil viele gesetzte Forellen untermaßig waren.
Neues zum Thema C&R (Catch and Release) berichtete der Versammlungsleiter. Dies bedeutet, vorsätzlich beim Angeln keinen Fisch zu entnehmen. C&R ist in Bayern verboten, in anderen Ländern dagegen erlaubt bzw. sogar vorgeschrieben. Wichtig ist für den Fischer, die gesellschaftliche Akzeptanz im Auge zu behalten. In Deutschland stößt sowohl das ausnahmslose Töten eines Fisches auf Ablehnung wie auch das grundsätzliche Zurücksetzen. Deshalb dürfen gefährdete, maßige gefangene Fische zurückgesetzt werden, falls eine Genehmigung durch das Landratsamt vorliegt und diese für die entsprechenden Fischarten im Erlaubnisschein eingetragen ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Bestände für diese Fischart im betreffenden Gewässer nicht stabil sind und sie deshalb im Rahmen eines offiziellen Artenhilfsprogramms in diesem Gewässer gefördert werden. Gleichzeitig muss die Schonzeit für diese Art um mindestens einen Monat verlängert werden. Eine solche Genehmigung kann nur für folgende Fischarten beantragt werden: Äsche, Bachforelle, Barbe, Huchen, Nase, Nerfling, Frauennerfling, Rutte, Seeforelle und Schied.
Aus gegebenem Anlass erinnert der Vorsitzende die Mitglieder daran, dass der Fischereischein nur gültig ist, wenn für den entsprechenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen werden kann. Zum Schluss wünscht der Vorsitzende allen noch viel „Petrie heil“ und alles Gute für die bevorstehende Saison.
Beitrag vom 04.03.2017