Radwegbeleuchtung



Gemeinderatsbeschluss 

Radwegbeleuchtung vorerst vom Tisch

 

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde unter anderem über die Erstellung einer Radwegbeleuchtung zwischen Haidenkofen und Sünching abgestimmt.

Da die Lichtmasten nicht in dem erforderlichen Schutzabstand von 7,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt werden können,  wäre die Errichtung von Schutzplanken entlang des ca. 500 Meter langen Abschnittes der St 2146 vorgeschrieben.  Diese müsste  die Gemeinde aufstellen und bezahlen. Neben den Kosten für die Beleuchtung in Höhe von rund 57.400 Euro kämen noch ca. 45.000 Euro für die Schutzplanken hinzu.

Weltweit wird versucht, den verschwenderischen Umgang mit nächtlichem Kunstlicht mitsamt den verbundenen negativen Folgen für Umwelt, Mensch und Natur durch Lichtverschmutzung einzudämmen. So sollte vor jeder Installierung neuer Lichtquellen unter freiem Himmel deren Notwendigkeit dringend überprüft werden. Grundsätzlich ist wegen der geringen Frequentierung des Radweges bei Nacht und guter Überschaubarkeit der kurzen Strecke, ohne Bäume und Sträucher, eine Beleuchtung zur Verkehrssicherkeit nicht wirklich notwendig. Zumal in Deutschland eine Beleuchtungspflicht für Radfahrer besteht.

Betrachtet man auch den Kostenfaktor, so gibt es bestimmt eine sinnvollere Verwendung von Steuergeldern. Eine Leitplanke entlang der ganzen Straße wäre zudem ein gehöriger Eingriff in die Natur. 

Zum Glück beschloss der Gemeinderat mit 14:0 Stimmen, dass aufgrund der Vorgaben aus wirtschaftlichen, gestalterischen und arbeitstechnischen Gründen vorerst von einer Beleuchtung abgesehen wird.

Beitrag vom 21.06.2021

 

 



(eg)

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