Ortssprecher



Ortssprecher

 

Bei der Kommunalwahl am 16.03.2014 wurden in der Gemeinde Sünching 12 Gemeinderäte gewählt. Leider hat es keiner der drei Kandidaten aus dem Ortsteil Haidenkofen in dieses Gremium geschafft. Erster Listennachfolger bei dem Wahlvorschlag CSU - Frei Wähler ist Christina Rominger aus Haidenkofen.

 

Lt. Gemeindeordnung des Freistaates Bayern kann auf Antrag ein Ortssprecher unter folgenden Voraussetzungen gewählt werden:

Art. 60a
Ortssprecher

(1) In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt.  Art. 51 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats; sie endet nicht deshalb, weil der Gemeindeteil im Gemeinderat vertreten wird.

 

(2) Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Der Gemeinderat kann diese Rechte durch die Geschäftsordnung auf die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten beschränken.

 

Der für die nächste Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung stehende Gemeinderat Hermann Gerl wird in den nächsten Tagen die Unterschriften bei den Dorfbewohner einholen und den Antrag für die Ortssprecherwahl bei der Gemeindeverwaltung Sünching einreichen.

 

Beitrag vom 31.03.2014



(eg)

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