Tier- und Naturschutz



Fischerei in Verbindung mit Tier- und Naturschutz

 

 

 

§ 1 Tierschutzgesetz

 

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Die Angelfischerei hat zum Ziel, Fische zu fangen und dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Ihre Aufgabe ist es, die Fischbestände zu hegen. Die Verwertung gefangener Fische zum Verzehr ist stets ein vernünftiger Grund i. S. des § 1 Tierschutzgesetz, ein weiterer vernünftiger Grund sind Maßnahmen zur Hege der Fischbestände.

 

Bei der Ausübung der Fischerei und allen damit zusammenhängenden Maßnahmen ist sicherzustellen, dass den Fischen möglichst geringe Belastungen zugefügt werden. Dies wird durch fischwaidgerechtes Verhalten erreicht. Fischwaidgerechtigkeit orientiert sich an den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, geht aber in vielen Fällen darüber hinaus. Die organisierte Angelfischerei hat – lange bevor sie der Gesetzgeber verlangte – eine Fischerprüfung für erforderlich gehalten und seit mehr als 50 Jahren für eine umfassende Ausbildung der Angelfischer gesorgt.

 

Der Fischereiverein Haidenkofen legt besonderen Wert darauf, Jugendliche zu einem fischwaidgerechten Verhalten am Gewässer hinzuführen. Darüber hinaus erwartet er auch von allen Mitgliedern, dass diese Rücksicht auf die ihnen anvertraute Umgebung nehmen und Tier- und Pflanzenwelt schonend behandeln. Dazu gehören die Gerätezusammenstellung, die Auswahl des Köders und die Fangmethode. Der Gebrauch einer Fanghilfe wie Kescher oder Gaff sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist nicht fischwaidgerecht, Fische allein aus Freude am Drill zu fangen. Das gilt erst recht für das Fangen von Fischen, um diese anschließend zurückzusetzen. Mit dem Fang muss die sinnvolle Verwertung der Fische verbunden sein. Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen.

 

Aufgabe der Fischerei ist es, die Lebensgemeinschaften in den Gewässern zu hegen. Ziel der Hege ist, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers angepassten artenreichen, heimischen Fischbestand aufzubauen und zu erhalten. Zu den Hegemaßnahmen gehören neben Schutzmaßnahmen ein ausgewogenes Fischen und der Fischbesatz.

 

Der Fischereiverein Haidenkofen schreibt seinen Mitgliedern vor, Fangstatistiken zu führen, damit der Verein beurteilen kann, welche Hegemaßnahmen erforderlich sind.

 

§ 1 Bundesnaturschutzgesetz

 

Nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung seiner Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.

 

Gesunde Gewässer sind ein Grundanliegen der Fischerei. Diese leistet selbst mit der Hege hierfür einen erheblichen Beitrag und fordert daher von anderen Verantwortlichen, dass sie sich an dieser Aufgabe beteiligen. Hierzu müssen natürliche Gewässer erhalten und ausgebaute Gewässer renaturiert werden. Die Renaturierung eines Teils der Großen Laber in der Gemarkung Haidenkofen wurde 2010 erfolgreich durchgeführt.

 

Eine besonders wichtige Grundlage für den Artenschutz ist die biologische Durchgängigkeit der Fließgewässer in beiden Richtungen und die Vernetzung der Gewässersysteme. Die Wasserqualität ist weiter zu verbessern, indem belastende Einträge aus Industrie, Kommunen, Land- und Forstwirtschaft usw. verringert oder beseitigt werden. Darauf beruht der Erfolg der fischereilichen Hege und der Fischereiausübung. Alle Tierarten sind gleichermaßen schützenswert. Die ordnungsgemäße Fischerei, die die Hege der Fischbestände gewährleistet, ist Teil des Naturschutzes.

 

Inhalte teilweise aus dem Flyer des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. entnommen.

 




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