JHV Fischereiv. 2023



Endlich wieder schwarze Zahlen

 

Stärkung des Artenschutzes

 

Am Freitag, 10.02., hielt der Fischereiverein Haidenkofen seine Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus ab. Nach einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder dankte der 1. Vorsitzende Hermann Gerl den anwesenden Mitgliedern für den im letzten Jahr gezeigten Einsatz.

 

Der neue Kassenwart Klaus Sedlmeier trug den Kassenbericht vor, aus dem hervorging, dass der Verein auf gesunden Füßen steht, auch weil im letzten Jahr erstmals seit drei Jahren wieder schwarze Zahlen geschrieben wurden. Dies ist vor allem dem Rekordumsatz des letztjährigen Fischerfestes zu verdanken.

 

Wie der Vorsitzende im Jahresrückblick berichtete, beteiligte sich an der Aktion "Der Landkreis räumt auf" neben den Fischern auch wieder Dominik Kiener. Der Versammlungsleiter bedankte sich bei den Teilnehmern für das Einsammeln des Unrats. Forellen wurden an zwei Terminen im April und Mai gesetzt. Beim Hegefischen am Vatertag (26.05.) wurde wittterungsbedingt erstmals kein einziger Karpfen gefangen, nur Weißfische, Karauschen und Forellen. Das höchste Fanggewicht erzielte Klaus Sedlmeier vor Albert Grauham und Hermann Gerl.

 

Für das kommende Jahr ist neben dem Besatz von fangfähigen Forellen auch der Besatz von größeren (mindestens dreijährigen) Bachforellen geplant.

 

Herr Gerl berichtete über die Neuerungen im Fischereiwesen der Oberpfalz. So gelten z. B. seit dem 01.01.2023 für einige Arten neue Schonzeiten und Schonmaße. Diese Änderungen sind auf der Jahreskarte rot eingetragen. So sind beispielsweise künftig Frauennerfling, Karausche und Zobel ganzjährig geschont. Von den 78 heimischen Fischarten in Bayern sind mittlerweile mehr als die Hälfte ganzjährig geschont, während rund 20 % keine Schonbestimmungen haben.

 

Ferne wurde festgelegt, dass gefangene Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen, wobei der Fischereiausübungsberechtigte (i. d. Regel der Fischereiverein) die Entscheidung trifft, für welche Fischarten das gelten soll. Dies ist im Erlaubnisschein einzutragen. Dadurch soll der Artenschutz, v. a. für bestandsgefährdete und mit AHP geförderte Arten gestärkt werden.

 

Seit Januar ist der Besatz von einigen Fischarten wieder genehmigungspflichtig, nicht aber der für häufig gesetzte Arten wie Karpfen oder Forellen. Ein Besatzverbot gilt z. B. für Welse und Störartige. Jedoch gibt es die Möglichkeit, hiervon Ausnahmen zuzulassen

 

Der genaue Termin für die Aktion „Der Landkreis räumt auf“ wird noch bekanntgegeben. Mit der Ausgabe der Jahreskarten gegen Barzahlung endete die Versammlung.

 

Beitrag vom 13.02.2023




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